Diese Legitimationspapiere benötigen wir von Ihnen zur Aktivierung eines Mobilfunkvertrages !

Folgend genannte Unterlagen in Kopie benötigen wir von Ihnen, um eine Aktivierung des Mobilfunkvertrages beim jeweiligen Provider durchfürhen zu können.

Bürger der BRD
  • Kopie der EC Karte (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Personalausweise (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass plus Meldebestätigung
 
Bürger aus den EU Ländern
  • Kopie der EC Karte (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Reisepasses
  • Kopie Meldebescheinigung
 
Bürger aus nicht EU-Ländern
  • Kopie der EC Karte (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Reisepasses
  • Kopie Meldebescheinigung
  • Aufenthaltstitel oder unbefristete Aufenthaltsberechtigung
 
Geschäftskunden (Deutschland) mit Handelsregitereintrag
  • Kopie der EC Karte (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) des Geschäftführers (Zeichnungsberechtigten)
  • Amtsgericht, bei welchem Ihre Firma eingetragen ist.
  • Kopie des Handelsregisterauszuges
 
Geschäftskunden (Deutschland) ohne Handelsregistereintrag
  • Kopie der EC Karte (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) des Geschäftführers (Zeichnungsberechtigten)
  • Amtsgericht, bei welchem Ihre Firma eingetragen ist.
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
 

 

Erläuterungen zu den einzelnen Nachweisen

 

EC-Karte
Die EC-Karte mit Magnetstreifen die Sie von Ihrer Bank erhalten um an den Bankterminals Geld abzuheben und der Möglichkeit des bargeldlosen Zahlens via PIN oder Unterschrift.

Deutscher Personalausweis
Ihr gültiger deutscher  Personalausweis.

Deutscher Reisepass
Ihr gültiger Reisepass.

Vorläufiger Personalausweis
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. ausgestellt. Diesen können Sie in Anspruch nehmen, wenn der neue Personalausweis beantragt, aber noch nicht ausgestellt worden ist. Der vorläufige Pass ist kostenpflichtig.

Ausländischer Reiseausweis
Ihr gültiger ausländischer Reiseausweis. Bei diesem Ausweis benötigen wir die Seiten mit Lichtbild, Gültigkeit des Ausweises und Aufenthaltstitel.

Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung erhalten Sie von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. und dient als Nachweis Ihrer aktuellen Meldeadresse. Die Meldebescheinigung ist teilweise kostenpflichtig.

Aufenthaltstitel
Den Aufenthaltstitel erhalten Sie von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc., teilweise sind diese kostenpflichtig.

Aufenthaltsberechtigung
Hierbei handelt es sich um eine zeitlich und räumlich unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung. Die Aufenthaltsberechtigung erhalten Sie von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. und dient in Deutschland als Nachweis über das Recht auf Aufenthalt. Die Aufenthaltsberechtigung ist teilweise kostenpflichtig.

Geschäftsführer
Der Geschäftsführer Ihrer Firma oder der alternative Ansprechpartner als haftende Kontaktperson inkl. Ausweiskopie.

Amtsgericht
Das Amtsgericht bei dem Ihre Firma gemeldet ist.

Handelsregister 
Die gültige Eintragung Ihrer Firma im öffentlichen Handelsregister.