Vodafone GigaMobil Young L Basic Smartphone

Tarif im Überblick
Einmaliger Anschlusspreis39.99 €
Grundgebühr40.39 €*
Grundgebühr ab 25. Monat40.39 €
Mindestvertragslaufzeit24 Mon.
Deine Vorteile:
» 20 Prozent Rabattinkl.
Mobiles Internet
» Highspeed-Inklusiv-Volumen:Unbegrenzt 5G
» Max. Download-Geschwindigkeit500 Mbit/s
» Anzahl SIM-Karten1 Stück
» ProviderVodafone GmbH
» NetzVodafone 5G
Gespräche National
» Nationales Festnetz0.00 € inkl. MwSt
» Netzintern0.00 € inkl. MwSt
» Netzextern0.00 € inkl. MwSt
» Mobilboxabfrage0.00 € inkl. MwSt
Mitteilungskosten
» SMS in alle dt. Netze0.00 € inkl. MwSt
» MMS in alle dt. Netze0.39 € inkl. MwSt
Innerhalb der EU
» RoamingJa Die Inklusivleistungen können auch im EU-Ausland genutzt werden (siehe Fussnoten).
*FUSSNOTEN Das Angebot gilt bei Abschluss eines Vodafone Mobilfunkvertrages in Verbindung mit dem Tarif "Vodafone GigaMobil Young L Basic Smartphone". Dein Vertragspartner ist Vodafone D2 GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf. Grundgebühr: monatlich 40.39 Euro. Fürs Surfen im dt. Vodafone-Netz über web.vodafone.de hast Du ein unbegrenztes Inklusivvolumen im 5G Netz pro Abrechnungszeitraum. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate, einmaliger Anschlusspreis 39,99 Euro. Die Kündigungsfrist beträg 1 Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit danach jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündbar. Monatliche Grundgebühr ab 25. Monat 40.39 Euro. Für alle Young-Tarife gilt: Die Young-Tarife sind buchbar ab 10 Jahren bis einschließlich 27 Jahre. Für Minderjährige dürfen nur Erziehungsberechtigte buchen und sind Vertragspartner. Je Minderjährigem ist nur ein Young-Tarif zulässig, der uneingeschränkt nutzbar ist. Innerhalb von 14 Tagen ist ein Legitimationsnachweis erforderlich. Also ein Schülerausweis, Studentenausweis oder die Geburtsurkunde. Den Nachweis speichern wir zusammen mit den Vertragsdokumenten. Fehlt der Legitimationsnachweis, erhöht sich der Basispreis um 15 Euro pro Monat. Neukunden zahlen einmal 39,99 Euro als Anschlusspreis. Im Tarif ist eine Flat für Standard-Gespräche in alle deutschen Mobilfunknetze und ins deutsche Festnetz inklusive. Ausgenommen sind Konferenz-Verbindungen und Anrufe zu Sondernummern. Anrufe zur Mailbox gelten wie Anrufe ins deutsche Vodafone-Mobilfunknetz. Vodafone darf das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn die Summe der Gesprächsminuten für Standardgespräche ins deutsche Vodafone-Netz mehr als 15.000 Minuten im Monat beträgt. Abgerechnet wird minutengenau. Ebenso inklusive ist eine SMS- und MMS-Flat in alle deutschen Netze. Diese gilt nicht für SMS und MMS zu Sondernummern und im Internet. Du darfst den Tarif nur als Privatperson nutzen, sowie SMS und MMS nur manuell über Dein Gerät erstellen. Du darfst den Tarif nicht weiterverkaufen, nicht unentgeltlich Dritten überlassen und nicht zum Betrieb kommerzieller Dienste nutzen. Deine Surf-Geschwindigkeit kann schwanken. Alle Angaben gelten für die Nutzung im deutschen Vodafone-Mobilfunknetz. EU Roaming: Den Vodafone-Inlandstarif jetzt auch ohne Zusatzkosten im EU-Ausland wie zuhause nutzen. Das gilt für ankommende und abgehende Anrufe innerhalb der EU und nach Deutschland, für SMS und MMS sowie fürs Surfen. Gespräche zu Sonderrufnummern sowie Anrufe und SMS von Deutschland in das EU-Ausland sind nicht eingeschlossen. Nach Verbrauch der Highspeed-MB kann, wie in Deutschland, zusätzliches Datenvolumen genutzt werden, z.B. über Vodafone SpeedGo. Das zusätzliche Volumen gilt dann im besuchten Land und Deutschland. Die Nutzung des Tarifs ohne Zusatzkosten gilt lediglich für vorübergehende Reisen im EU-Ausland. Großbritannien bleibt auch nach dem Austritt aus der Europäischen Union Teil der EU-Roaming-Zone. Tarif-Änderungen gibt es vorerst nicht. Für Reisen in die Türkei, die Schweiz, den USA und in Kanada gelten die Konditionen von EasyTravel unter https://www.vodafone.de/infofaxe/4607.pdf Rufnummernmitnahme [Rufnummernexport zum oder nach Vertragsende]: Die Mitnahme deiner Mobilfunk-Rufnummer zu einem anderen Anbieter ist bis zu 90 Kalendertage nach Vertragsende möglich. Sobald Du deine Kündigungsbestätigung erhältst, kannst Du bei deinen neuen Anbieter die Rufnummernmitnahme beauftragen. Rufnummernexport aus laufendem Vertrag: In diesem Fall benötigen wir vorab deine Zustimmung zum Rufnummernexport aus dem laufenden Vertrag, das sogenannte Opt-In. Dieses ist 30 Tage gültig und kann jederzeit verlängert werden. Bitte wende dich hierfür an den Kundenservice, der deinen Wunsch direkt bei deinem Mobilfunk-Vertrag vermerkt. Sobald die Vermerkung erfolgt ist, kannst Du bei deinem neuen Anbieter die Rufnummernmitnahme beauftragen.