Sonderkündigungsrecht

Einen klassischen Handy- bzw. Festnetzvertrag schließt Ihr in der Regel mit einer Laufzeit von 24 Monaten ab. Bei Vertragsschluss also verpflichtet Ihr Euch die monatliche Grundgebühr sowie alle anderen vereinbarten Kosten in den 24 Monaten zu begleichen. Falls Du während dieser Zeit nicht kündigst, verlängert sich Dein Vertrag um weitere 12 Monate.
Falls Du fristgerecht kündigst, kommst Du also erst nach Ablauf der Laufzeit aus dem Vertrag heraus.

Sonderkündigungsrecht
Quelle: 123rf.com

Was passiert aber, wenn Du plötzlich Deinen Vertrag nicht, wie vereinbart, nutzen kannst oder der Provider plötzlich die Preise erhöht?

Falls der Mobilfunkanbieter während Deiner Laufzeit die Preise ändert, steht Dir in diesem Fall ein Sonderkündigungrecht zu. Falls Du dies in Anspruch nimmst, dann hast Du die Möglichkeit, einen Vertrag fristlos und außerordentlich zu kündigen. Dies ist dann unabhängig von deiner Laufzeit.
An die Vertragsbedingungen muss sich ein Provider ebenso halten, wie Du auch. Also ist es ausgeschlossen, das der Provider innerhalb der 24 Monaten Laufzeit die Preise erhöht.
In manchen Verträgen wird aber bereits bei Abschluss vereinbart, dass sich die Grundgebühr beispielsweise nach 12 Monaten automatisch erhöht. Daher aufpassen! Damit möchten Provider Neukunden mit günstigen Preisen überzeugen. Durch eine spätere Erhöhung wird diese dann wieder relativiert. In diesem Fall würde dann ein Sonderkündigungsrecht nicht gelten. Daher unbedingt das Kleingedruckte lesen!

Ungeplante Preiserhöhungen ist ein klarer Verstoß gegen die Vertragsvereinbarung und Grund genug den abgeschlossenen Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Das Recht zur Sonderkündigung besteht auch in folgenden Fällen:
– bei Preiserhöhung
-wegen fehlerhafter Rechnung
-bei Tod des Anschlussinhabers
-bei Sperrung des Anschlusses
-bei nicht durchgeführter Rufnummernportierung
-weil Drittanbieterleistungen abgerechnet werden
-aufgrund unzureichenden Empfangs
-bei Verbindungsstörungen
-bei Umzug ins Ausland
-bei Privatinsolvenz

 

So sollte das Schreiben zur Sonderkündigung aussehen?

Eine außerordentliche Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Es wird sogar dazu geraten, das Schreiben gleich auf drei Wegen an den Provider zu schicken:

Per E-Mail, per Fax, Per Einschreiben mit Rückschein

Somit bist Du auf der sicheren Seite und kannst davon ausgehen, dass der Provider das Kündigungsschreiben erhalten hat. Eine Angabe des Grundes sowie eine Frist zur Behebung des Problems, gehört auf alle Fälle ins Schreiben zur außerordentlichen Kündigung. Damit die Sonderkündigung wirksam wird, musst Du dem Provider eine bestimmte Frist setzten. Empfehlenswert sind drei Wochen.
Nach der Sonderkündigung muss Dein Provider, innerhalb der Frist, die geschilderten Probleme beheben. Ist das nicht der Fall, tritt die Kündigung automatisch in Kraft. Du musst nach Ablauf der Frist nichts mehr tun und auch keine weiteren Zahlungen mehr leisten.

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